Familienrecht
Die Begriffsbezeichnung Familienrecht lässt sich auch aus dem Bereich Zivilrecht ableiten. Dieses regelt so zusagen die Rechtsverhältnisse der Familie, Verwandtschaft, Ehe und der Lebenspartnerschaft der verbundenen Personen. Des Weiteren regelt das Familienrecht gesetzliche Vertretungsformen. Darunter zählt man auf der einen Seite die Pflegschaft und auch die Vormundschaft, aber auf der anderen Seite zählt auch noch die rechtliche Betreuung dazu. Das Familienrecht unterteilt sich in Zivilrecht und dieses bezeichnet man im Umgangssprachlichen auch als Privatrecht. Hierbei handelt es sich um ein Rechtsgebiet was gleichgestellte Rechtssubjekten, in diesem Fall juristischen und natürlichen Personen miteinander regelt. Neben dem öffentlichen Recht, steht auch das Privatrecht, so wird es in der Rechtswissenschaft gesehen. Darunter fällt auch das Strafrecht. Das Privatrecht gliedert sich in zwei verschiedene Gruppen. Auf der einen Seite wird das Privatrecht auch als Familienrecht und bürgerliches Recht bezeichnet. Und auf der anderen Seite steht das Sonderprivatrecht und das allgemeine Privatrecht.
Beim bürgerlichen Recht werden Regeln zur Sache, Person und zu den Schuldverhältnissen festgelegt. Bei dem allgemeinen Privatrecht werden ins besondere Arbeitsrecht, Mietrecht aber auch das Handelsrecht aufgeführt. Die Grundregeln und auch die Vorschriften aus dem Familienrecht beziehen sich auf das Eingehen von Lebenspartnerschaften und Ehen und zu gleichermaßen auf deren Aufhebung. Dazu werden alle Rechtswirkungen zur Ehe, dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht, der Scheidung und die daraus erschließenden Folgen, sowie Versorgungsausgleich und Unterhalt geregelt. Selbst ein rechtlicher Status über Verlöbnis und einer eheähnlichen Gemeinschaft sind einige Bestimmungen enthalten. Weitere Vorschriften die das Familienrecht enthalten, sind zum einen die Abstammung, Unterhaltspflicht von näheren Verwandten, die Pflichten und Rechten im Zusammenhang von Kinder und Eltern und auch zur Adoption findet man wichtige Fakten. Bei Unstimmigkeiten die sich auf die Bereiche Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft beziehen entscheidet hier in der Regel das Vormundschaftsgericht. Im vierten Buch aus dem gleich benannten bürgerlichen Gesetzbuch ist das Familienrecht in Deutschland enthalten.
